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Was wir für Sie tun

Wir übernehmen die Unfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir benötigen lediglich:

  • die polizeiliche Unfallmitteilung
  • Sachverständigengutachten über das geschädigte Fahrzeug, bzw. Kostenvoranschlag.
  • Atteste, falls Sie verletzt wurden.

Sollte eine Regulierung nicht zeitnah erfolgen, wird ihr Schaden gerichtlich geltend gemacht.

Und als Tipp unmittelbar nach dem Unfall:

  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab
  • Verständigen Sie die Polizei
  • Fotografieren Sie die Unfallstelle und die beschädigten Fahrzeuge
  • Notieren Sie die Namen und Anschriften des Unfallgegners und etwaiger Zeugen
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Bandke
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