Was wir für Sie tun
Wir übernehmen die Unfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir benötigen lediglich:
- die polizeiliche Unfallmitteilung
- Sachverständigengutachten über das geschädigte Fahrzeug, bzw. Kostenvoranschlag.
- Atteste, falls Sie verletzt wurden.
Sollte eine Regulierung nicht zeitnah erfolgen, wird ihr Schaden gerichtlich geltend gemacht.
Und als Tipp unmittelbar nach dem Unfall:
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab
- Verständigen Sie die Polizei
- Fotografieren Sie die Unfallstelle und die beschädigten Fahrzeuge
- Notieren Sie die Namen und Anschriften des Unfallgegners und etwaiger Zeugen
- Vereinbaren Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Bandke